OLG Hamm: Bußgeld auch bei ausgeschaltetem Handy am Steuer
Schon das Hantieren mit einem ausgeschalteten Handy am Steuer kann teuer werden: Bereits das Ein- oder Ausschalten ist nach Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm eine „unerlaubte Benutzung im Straßenverkehr“. Dies erklärte…