Schwerer Unfall bei Einsatzfahrt der Dortmunder Polizei
Bei einer Einsatzfahrt der Polizei krachte es gestern Abend heftig im Dortmunder Norden – drei Menschen wurden verletzt, davon einer – der Beifahrer im Polizeiauto – leider schwer. Er musste aus dem Streifenwagen herausgeschnitten werden.
Die 32-jährige Polizeibeamtin im Streifenwagen fuhr mit dem Dienstfahrzeug die Steinstraße in Richtung Westen. Mit blinkendem Blaulicht an ihrem VW wollte sie die Kreuzung Leopoldstraße überqueren. Zeitgleich fuhr ein 36-Jähriger mit seinem Toyota aus der Gegenrichtung bei Grün in die Kreuzung ein – und krachte gegen das Polizeiauto.
Der 26-jährige Beifahrer im Polizeiwagen erlitt schwere Verletzungen, die Polizistin am Steuer und der Toyotafahrer wurden leicht verletzt. Da der Beifahrer nicht ohne Risiken für seinen Rückenbereich aus dem Streifenwagen geborgen werden konnte, trennte die Feuerwehr das Fahrzeugdach ab.
Beide Pkw waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die Kreuzung war während der Unfallaufnahme gesperrt.
Günther
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Hm , ja so ne Blaulichtfahrt ist schon gefährlich, immer ein Risiko für die Einsatzkräfte.
In diesem Fall wurde das Horn nicht eingesetz, beziehungsweise nicht richtig.
Gute Besserung.
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Rundblick Unna via Facebook
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Ja, @Günther, vom akustischen Signal berichtet die Polizei nichts in ihrer Meldung. Wir schließen uns den guten Wünschen an!
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Alexander Budgen via Facebook
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Wenn kein Horn eingesetzt wurde, dann hatten die keine Sonderrechte und sind leider schuld
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Sven Arnt via Facebook
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Sonderrechte haben die schon Alexander Budgen, was sie meinen sind die Wegerechte.
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Sven Arnt via Facebook
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Meine besten Genesungswünsche und alles Gute für die weitere, jetzt auch nicht so einfache Zeit.
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Marcus Stadel via Facebook
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Rundblick Unna via Facebook
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Nochmal zur Unterscheidung zwischen Wegerecht und Sonderrecht: Wegerechte ergeben sich aus Blaulicht UND Horn – lt. § 38 StVO. Der Streifenwagen fuhr lt. Mitteilung nur mit visuellem, ohne akustisches Signal in die Kreuzung ein.
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