Polizist soll nach Streifenwagenunfall die Reparatur bezahlen
Dieses Urteil könnte zu einem folgenreichen Präzedenzfall werden: Ein Polizeibeamter aus Lünen soll nach einem Einsatzunfall in einem Streifenwagen 17 000 Euro Reparaturkosten aus eigener Tasche bezahlen. Über diesen Streit berichten die WDR-Nachrichten.
Das Land NRW als Dienstherr des Beamten fordert die Reparaturkosten zurück, nachdem der Polizist im November vor zwei Jahren auf einer Kreuzung in Lünen mit einem anderen Wagen zusammengestoßen war. Der Polizeibeamte klagt gegen die Forderung am Gelsenkirchener Verwaltungsgericht. Dieses muss nun per Zeugenbefragung klären, ob der Polizist zu riskant gefahren ist und dadurch den Crash verursacht hat. Steht dies für die Richter zweifelsfrei fest, müsste der Beamte die 17 000 Euro zahlen.
Meik Koni via Facebook
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Nico Bü ?
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San Ja via Facebook
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Ohhhh…. Können die Beamten doch nicht machen was sie wollen??? Der wird eh nichts zahlen…
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Svense Kennze via Facebook
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Blödsinniger und zynischer Kommentar, tut mir leid.
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Rundblick Unna via Facebook
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Schließen uns an.
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San Ja via Facebook
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Ja ist leider so. Die können sich doch so gut wie alles erlauben
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Andy Fischer via Facebook
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1 Jahr Ehrenamt.
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Helmut Brune via Facebook
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Wenn er nicht mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs war, könnte zu Riskant gefahren sein. Dennoch, muß man ihm da schon Vorsätzliches Handeln nachweisen. Es geht ja weniger darum, daß der Polizist bezahlen muß aber eine Folge könnte sein, daß Versicherungen diesen Fall aufgreifen und ihre Satzungen ändern oder Arbeitgeber im Allgemeinen jeden Schaden, verursacht von seinem Personal, sich vom Personal bezahlen lässt. Eben daß dieses als obengenannter Präzedenzfall genutzt wird.
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Wierumer
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Zuesrtst sollte doch mal geklärt sein war es eine Einsatzfahrt mit Martinshorn und Blaulicht. Dann besteht eher ein Risiko m.E durch die anderen Verkehrsteilnehmern mit Handy in der Hand, Stöpseln im Ohr oder Subwoofern im Kofferraum die Scheiben zerbersten aber kein Martinshorn mehr wahrnehmen lasen. War es keine Einsatzfahrt sollte man Unterscheiden ob es „nur“ risikoreiche Fahrweise war die jedem von uns bewusst oder unbewusst auch schon passiert ist. Einzig bei Vorsatz ist für mich eine Beteiligung oder Rückforderung gerechtfertigt. Ansonsten können nämlich alle Aussendienstmitarbeiter die mit einem Dienstwagen unterwegs sind den Job gleich hinschmeissen und besser in einem Büro anfangen. (die meisten Flottenwagen sind ausschliesslich Haftpflichtversichert) Aber wir (und im Moment auch ich) kommentieren hier ungelegte Eier.
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Andre As via Facebook
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Haben die nix besseres zu tun?
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Marc Weber via Facebook
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Langsam wird es makaber. Gerade ein Polizeibeamter , der im Dienstwagen unterwegs ist , und dann einen Unfall baut, sollte den Schaden nicht selber zahlen müssen. In welchem anderen Beruf lebt man so gefährlich, um die Bevölkerung zu schützen?
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