Das Sexualstrafrecht stellt nicht jede „sexuelle Belästigung“ unter Strafe. Sexuelle Anspielungen oder kurze Berührungen, die weder mit Gewalt oder Bedrohung einhergehen, sind beispielsweise nicht ohne Weiteres ein Fall für die Justiz. Einen Straftatbestand der „sexuellen Belästigung“ kennt das deutsche Strafrecht nämlich nicht. Um dennoch Handhabe gegen die Täter zu gewinnen, versuchen Ermittlungsbehörden häufig, Handlungen wie die oben Geschilderte unter andere Strafnormen einzuordnen – eben unter „sexuelle Beleidigung“. Dabei handelt es sich um keinen eigenen Straftatbestand, sondern lediglich um eine Fallgruppe der Beleidigung nach § 185 StGB.
MK: 2 junge Frauen „sexuell beleidigt“
„Sexuelle Beleidigung“ – das bedeutet sexuelle Belästigung ohne Gewalt und ohne Bedrohung: Dies passierte am frühen Freitagmorgen (23. 12.) zwei jungen Frauen auf einem Bahnsteig im Märkischen Kreis.
3 Männer näherten sich der 21Jährigen und der 18Jährigen auf dem Bahnhof in Werdohl um kurz nach 7 Uhr, machten anzügliche Bemerkungen. Diese waren laut Polizei „eindeutig sexuell beleidigend“. Und einer des Trios beließ es nicht bei Worten, sondern ließ nackte Tatsachen sprechen, indem er seine Hose herunterließ und sich den beiden Frauen „in schamverletzender Weise“ zeigte.
Konkret (was die Nachfrage bei der Polizei ergab) holte er sein erigiertes Glied heraus und zeigte es den jungen Frauen, von entsprechenden verbalen Anzüglichkeiten begleitet.
Im Anschluss daran bestiegen die 3 Männer völlig ungerührt, als ob nichts gewesen wäre, einen Zug in Richtung Essen.
Täterbeschreibung: Alle dunkelhaarig und ca. 180 cm groß.
Das ist auffallend dürftig, deswegen hielten wir noch einmal Rücksprache mit der Polizeipressestelle des Märkischen Kreises. Ihr Sprecher Dietmar Boronowski sagte uns, dass zumindest einer der 3 Männer seine Anzüglichkeiten auf Türkisch gesagt hätte. Eine der beiden Frauen wiederum versteht die Sprache und konnte den unappetitlichen, gänzlich abstoßenden Inhalt fürs Polizeiprotokoll wortgetreu übersetzt wiedergeben.
Auf einen Hinweis auf die türkische Sprache sei in der öffentlichen Meldung verzichtet worden, sagte Boronowski, „um nicht türkische Mitbürger per se zu stigmatisieren“. „Klar, man hätte es auch reinschreiben können“, meinte er. „Für uns ist das immer eine Gratwanderung.“
Sachdienliche Hinweise zu den 3 Männern nimmt die Polizei in Werdohl entgegen.
§ 185 StGB – Sexuelle Beleidigung:
fürst
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Mit den erfolgten Rückfrageerkenntnissen ist die Berichterstattung „rund“.
„So geht …“Journalismus.
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Dagobert
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Auch wenn ich mich schon 1000 mal gewundert habe: Die Polizei sucht Zeugen oder Täter und lässt einen elementaren Teil der Täterbeschreibung weg ? Ist so etwas nicht Unsinn ? Warum soll ich als Opfer einen komplette Täterbeschreibung abgeben, wenn meine Unterstützung für die Polizei nicht gewürdigt wird ?
Beschwert sich die Polizei eigentlich immer noch über den zunehmenden Vertrauensverlust ?
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Dagobert
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Mein Gemecker gilt natürlich nicht den hart arbeitenden Polizisten, die jeden Tag gute Arbeit machen. Mein Gemecker gilt der komplett unsinnigen politischen Linie, die manchen Polizeisprechern(nicht allen, siehe Bundespolizei) aufgezwungen wird.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article160599160/Polizeibeschaeftigte-wenden-sich-von-etablierten-Parteien-ab.html
Ich habe vollstes Verständnis, wenn viele Polizisten die Schnauze voll haben.
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