Immer der Nase nach… zu einem Rucksack voll mit Cannabis in Bergkamen…
Buchstäblich der Nase nach ging´s für Einsatzkräfte der Bundespolizei heute Vormittag in Bergkamen. Dort in seiner Wohnung hatte ein 22jähriger ein kleines Drogendepot angelegt…
Aber der Reihe nach.
Beamte der Autobahnpolizei winkten heute Morgen, 9 Uhr, an der Anschlussstelle Kamen-Zentrum / Unnaer Straße einen Klein-LKW eines überregionalen Post- und Paketdienstleisters aus dem Verkehr. Am Steuer: ein 22jähriger Bergkamener.
Der konnte zunächst keinen Führerschein präsentieren. Er erklärte, dass er ihn in seiner Wohnung vergessen hätte. Kann ja passieren. Während des Gesprächs mit dem Mann fielen den Beamten jedoch „die auffällig geröteten Bindehäute und die mangelnde Pupillenreaktion auf“, schreibt die Polizei – Holzauge sei wachsam: Stand der junge Mann etwa unter Drogen…? Ein (freiwilliger) Drogenvortest ergab genau das. Er verlief positiv auf THC.
Dann kam es für den Bergkamener richtig dicke. Die Überprüfung ergab, dass er schon seit Ende 2014, also seit eineinviertel Jahren, keine Fahrerlaubnis mehr hatte. Der Führerschein war ihm „unanfechtbar“ entzogen worden – doch er hatte ihn nicht abgeliefert, und so war der Schein „zwecks Einziehung zur Fahndung und Sicherstellung ausgeschrieben“ worden. Im Anschluss suchten die Beamten in Begleitung des Beschuldigten dessen Wohnanschrift auf, um den Führerschein sicherzustellen.
In der Wohnung angekommen, fiel den Einsatzkräften sofort ein penetranter Cannabisgeruch auf. Auf Nachfrage nach eventuell noch vorhandenen Betäubungsmitteln räumte der Tatverdächtige ein, dass sich in der Wohnung – in einem Rucksack – noch Betäubungsmittel befinden könnten. Und tatsächlich: In einem Rucksack fanden die Beamten eine nicht geringe Menge Cannabis – teilweise schon verkaufsfertig verpackt – sowie eine Feinwaage. Die aufgefundenen Betäubungsmittel und das Zubehör wurden sichergestellt.
Den 22-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren auf Grund des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Oben drauf: eine Strafanzeige wegen Besitz „einer nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln sowie des Verdachts des Handelns mit Betäubungsmitteln“.
„Und Pakete ausliefern wird der 22-Jährige für die nächste Zeit wohl nur zu Fuß…“
Thomas Hoff via Facebook
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Hat der Paketdienst Inhaber nicht die Kontrolle sich in bestimmten Abständen die Fahrerlaubnis seiner Angestellten zeigen zu lassen ? Dort sollte auch mal kontrolliert werden…unfassbar ! !
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Alexander Budgen via Facebook
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Eigentlich muss sein Chef oder ein Beauftragter die Führerscheine seiner Angestellten min. 1x die Woche kontrollieren
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Rundblick Unna via Facebook
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… krass, oder? Wobei: der Fahrer HATTE ja einen Führschein – er hätte ihn nur seit anderthalb Jahren nicht mehr haben DÜRFEN, wie es in dieser Mitteilung heißt…
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Thomas Hoff via Facebook
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Stimmt…dann wird dem Unternehmer auch nichts vorgeworfen..!!
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Rundblick Unna via Facebook
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Es sei denn, der Chef bekommt Info vom Führerscheinentzug des Arbeitnehmers… damit sind wir aber überfragt.. :-/
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Alexander Budgen via Facebook
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So weit ich weiß, bekommt der Chef keine Info
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Alexander Budgen via Facebook
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Bei uns wird jeden Montag kontrolliert, oder am ersten Arbeitstag der Woche
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Rundblick Unna via Facebook
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Das ist aber konsequent, alle Achtung.
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Alexander Budgen via Facebook
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Da ist der Arbeitgeber zu verpflichtet, auf jeden Fall in einer Spedition
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Helmut Brune via Facebook
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Da kommt ja dann so Einiges zusammen!
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